Seitenbereiche

Entwurf Jahressteuergesetz 2022

Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen!

/aktuelles_mandanten/

Notwendige Anpassungen

Der Steuergesetzgeber nimmt mit dem Jahressteuergesetz 2022 fällige Anpassungen an EU-Recht und in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs diverse Gesetzesänderungen vor. Darüber hinaus besteht nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs betreffend Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen sowie Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.

Wesentliche Änderungen

Die im Gesetzentwurf enthaltenen wesentlichen Änderungen sind:

  • Abschaffung der Möglichkeit, Gebäudeabschreibungen nach der tatsächlichen Nutzungsdauer vornehmen zu können (gilt ab 2023). Dafür ist die Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden von 2 % auf 3 % ab dem Jahr 2024 vorgesehen (§ 7 Abs. 4 Einkommensteuergesetz/EStG-E).
  • Der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen soll bereits ab 2023, nicht wie vorgesehen erst ab 2025 möglich sein (§ 10 Abs. 3 Satz 6 EStG).
  • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von bisher € 801,00 bzw. € 1.602,00 bei Zusammenveranlagung auf € 1.000,00 bzw. € 2.000,00 (§ 20 Absatz 9 EStG-E). Die höheren Pauschbeträge sollen bereits rückwirkend ab 2022 gelten.
  • Ehegattenübergreifende Verlustverrechnung: Nach BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 23.11.2021 VIII R 22/18) konnten im Rahmen der Abgeltungsbesteuerung Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen eines Ehegatten nicht mit Gewinnen aus Kapitaleinkünften des anderen Ehegatten im Rahmen der Zusammenveranlagung ausgeglichen werden. Mit dem JStG 2022 soll eine entsprechende Rechtsgrundlage für einen Verlustausgleich unter Ehegatten geschaffen werden. Die Neuregelung soll rückwirkend zum 1.1.2022 gelten.
  • Anhebung des Ausbildungsfreibetrags i.S. § 33a EStG von bisher € 924,00 auf € 1.200,00 ab 2023.
  • Rückwirkend ab 2021 soll der Grundrentenzuschlag, das ist der Betrag der Rente, der auf Grund des Grundrentenzuschlags geleistet wird, steuerfrei gestellt werden.

Stand: 27. September 2022

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Schmalkalden

HNW Herber Reber Kirchner Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.