Seitenbereiche

Bundesmodell für neue Grundsteuer auf dem Prüfstand

Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen!

/aktuelles_mandanten/

Grundsteuer 2025

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, vom 10.4.2018, 1 BvL 11/1 machte eine Neubewertung aller grundsteuerpflichtigen Immobilienobjekte notwendig. Das BVerfG erklärte die bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundvermögen auf Basis von Grundbesitzwerten aus 1964 als mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz/GG) unvereinbar. Ergebnis waren ein umfassendes Grundsteuer-Gesetzespaket und aufwendige Grundsteuererklärungen im vergangenen Jahr.

Mängel am Bundesmodell

Ob das neue Recht planmäßig ab 1.1. 2025 in Kraft treten kann, ist jetzt fraglich. Nach einem vom Bund der Steuerzahler sowie Haus und Grund Deutschland in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ist das Grundsteuergesetz – zumindest soweit es das Bundesmodell betrifft – verfassungswidrig.

Kein eigenes Bewertungssystem

In dem Gutachten wird unter anderem ein erheblicher kompetenzrechtlicher Konstruktionsfehler des Gesetzes bemängelt. Das Bundesmodell würde strukturell in den Bereich der Vermögen- und Einkommensteuer eingreifen. Es wurde kein eigenes Bewertungssystem für die Grundsteuer geschaffen, wie vom BVerfG ausdrücklich verlangt. Stattdessen orientiert sich die Bemessung der Grundsteuer an den Verkehrswerten und greift damit in die Einkommensteuer über. Einkommensteuer und Grundsteuer müssen sich aber gemäß Verfassung ausdrücklich unterscheiden. Darüber hinaus werden Zweifel an der Anwendung der Bodenrichtwerte geäußert. Diese würden systematische Bewertungslücken aufweisen und einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Grundgesetz/GG) darstellen.

Übermäßige Belastung

Das Bundesmodell ist in 11 Bundesländern verbindlich. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen haben eigene Ländermodelle. Steuerzahler aus den 11 Bundesmodell-Ländern würden nach dem Gutachten mehr als doppelt so hoch belastet als die Immobilienbesitzer in den Ländern mit einfacheren Systemen.

Stand: 29. Mai 2023

Bild: Iryna - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Die HNW ist eine Gruppe spezialisierter Unternehmen in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung, die sich gesamtheitlich mit Ihren und den individuellen Erfordernissen Ihres Unternehmens auseinandersetzt. Das Team von gut ausgebildeten, fachlich geschulten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bildet die Basis unserer erfolgreichen Beratung am Kanzleistandort in Schmalkalden

HNW Herber Reber Kirchner Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft
Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.